Deine Hausflüsterer #15: Baumängel – Was tun, wenn nach der Abnahme Risse auftauchen? 4. Teil
Gast: Rechtsanwalt Bernd Weise, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Thema: Baumängel nach der Bauabnahme. Was sind die Rechte und Pflichten des Bauherrn, wenn Mängel erst in der Gewährleistungsphase auftreten?
Kernpunkte:
- Die Zäsurwirkung der Abnahme: Beginn der 5-jährigen Gewährleistungsfrist.
- Beweislastumkehr: Der Bauherr muss nun beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
- Die formelle Mängelrüge: Wie melde ich einen Mangel rechtssicher an? (Schriftform, Fristsetzung)
- Das primäre Recht auf Nacherfüllung durch den Unternehmer.
- Was tun, wenn der Unternehmer nicht reagiert? (z.B. Selbstvornahme, Kostenvorschuss)
- Offene vs. versteckte Mängel und ihre Bedeutung für die Gewährleistung.
- Gefahr der Verjährung: Wie Sie den Ablauf Ihrer Ansprüche verhindern.
- Die wichtige Rolle eines Bausachverständigen zur Beweissicherung.
Hinweis: Hören Sie auch die vorherigen Folgen zum Thema Baumängel, insbesondere zu Mängeln vor der Abnahme.
Mitglieder des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen können sich bei Fragen jederzeit an die Rechts- und Bauberatung wenden.
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