Deine Hausflüsterer

Deine Hausflüsterer #15: Baumängel – Was tun, wenn nach der Abnahme Risse auftauchen? 4. Teil

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Gast: Rechtsanwalt Bernd Weise, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Thema: Baumängel nach der Bauabnahme. Was sind die Rechte und Pflichten des Bauherrn, wenn Mängel erst in der Gewährleistungsphase auftreten?

Kernpunkte:

  • Die Zäsurwirkung der Abnahme: Beginn der 5-jährigen Gewährleistungsfrist.
  • Beweislastumkehr: Der Bauherr muss nun beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
  • Die formelle Mängelrüge: Wie melde ich einen Mangel rechtssicher an? (Schriftform, Fristsetzung)
  • Das primäre Recht auf Nacherfüllung durch den Unternehmer.
  • Was tun, wenn der Unternehmer nicht reagiert? (z.B. Selbstvornahme, Kostenvorschuss)
  • Offene vs. versteckte Mängel und ihre Bedeutung für die Gewährleistung.
  • Gefahr der Verjährung: Wie Sie den Ablauf Ihrer Ansprüche verhindern.
  • Die wichtige Rolle eines Bausachverständigen zur Beweissicherung.

Hinweis: Hören Sie auch die vorherigen Folgen zum Thema Baumängel, insbesondere zu Mängeln vor der Abnahme.

Mitglieder des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen können sich bei Fragen jederzeit an die Rechts- und Bauberatung wenden.


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