Deine Hausflüsterer

Transkript

Zurück zur Episode

00:00:00: Deine Hausflüsterer, der Podcast des VWE für smarte Wohnen in der eigenen Immobilie.

00:00:00: Immer mit interessanten Gästen und aktuellen Themen, speziell für Hausbesitzer und Wohneigentümer.

00:00:00: Von A wie Ausbau bis Z wie Zuhause.

00:00:00: Liebe Zuhörende Hörer, herzlich willkommen zu einer neuten Folge unseres Podcastes Deine Hausflüsterer, dem Podcast des VWE Niedersachsen.

00:00:00: Der erste Podcast des Jahres 2024 und wie angekündigt heute mit dem Thema Balkonkraftwerke.

00:00:00: Dazu haben wir als Gast heute Herrn Zitlo Zahl und Herrn Rosenthal von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

00:00:00: Herzlich willkommen.

00:00:00: Ja, hallo.

00:00:00: Danke.

00:00:00: Hallo.

00:00:00: Der Verbarter Wohnenigentum ist ja auch Mitglied in der Verbraucherzentrale.

00:00:00: Wir sind hier quasi Partner und vielleicht können Sie einfach mal den Zuhörern erläutern, was Sie beide dort bei der Verbraucherzentrale machen, damit Sie auch wissen, warum Sie als Experte hier zu dem Thema geladen sind.

00:00:00: Ja, dann fange ich mal an.

00:00:00: Ja, genau.

00:00:00: Mein Name ist René Zitlo Zahl.

00:00:00: Ich bin jetzt bei seit ungefähr ja etwas mehr als anderthalb Jahren bei der Verbraucherzentrale.

00:00:00: Letztes Jahr noch als quasi Berater für energierechtszuständig.

00:00:00: Mittlerweile seit diesem Jahr als Referent bei der Verbraucherzentrale.

00:00:00: Also alles, was das energierechts betrifft und insbesondere halt auch die rechtlichen Einschätzung zu Balkonkraftwerken.

00:00:00: Genau, das mache ich.

00:00:00: Danke schön.

00:00:00: Herr Rosenthal.

00:00:00: Ja, während Rosenthal mein Name.

00:00:00: Ich bin Fachberater im Bereich Technik für die Verbraucherzentrale und wir decken Themen ab wie zum Beispiel Photovoltaik, Elektromobilität, Smartmeetering und ähnliche Themen, die eben in diesem Bereich Energie und Energieeinsparungen hineinspielen.

00:00:00: Ja, also genau die beiden richtigen Experten heute zu diesem Thema.

00:00:00: Vielen Dank.

00:00:00: Ja, kommen wir zu dem eigentlichen Thema bei Konkraftwerke.

00:00:00: Das ist ja auch im letzten Jahr schon so ein bisschen hochgekockt durch einige Probleme mit den Anlagen.

00:00:00: Und jetzt wollen wir zum Start des neuen Jahres, bevor die Leute jetzt loslegen, ihnen noch einige Infos an die Hand geben.

00:00:00: Ich war selbst erstaunt letztens Werbung bekommen von einem Discounter mit vier Buchstaben.

00:00:00: Da gab es eine komplette Balkonkraftwerkanlage mit, wechsel ich dafür 250 Euro mittlerweile.

00:00:00: Und da gibt es ja andere Anbieter, die auch mittlerweile in diesem Preis Niveau unterwegs sind, übers Internet sind die Dinger überall bestellbar.

00:00:00: Scheint ja alles sehr einfach zu sein und auch überzeugend kaufen, anbauen, anschließen, fertig.

00:00:00: Aber ich glaube so einfach ist das nicht wirklich, Herr Ziegler, was meinen Sie?

00:00:00: Ja, grundsätzlich soll es natürlich so sein, also zu den technischen Einrichtungen kann mein Kollege dann ja noch ein bisschen was sagen.

00:00:00: Im Moment ist es ja so, weil auch das Solarpaket 1 noch nicht beschlossen worden ist.

00:00:00: Gibt es da tatsächlich noch die Anmeldungspflicht beim Netzbetreiber und im Markt Stammdatenregister?

00:00:00: Das sollte eigentlich jetzt zum Jahreswechsel geändert worden sein, um die Anmeldung schon mal zu vereinfachen, weil es da teilweise auch Hürden der Netzbetreiber gibt, die sich dann an bestimmte Regelungen quasi halten und teilweise Hürden aufbauen.

00:00:00: Zudem kann es beispielsweise auch so sein, wenn Verbraucherinnen Mieter einer Wohnung sind, dass das dann teilweise auch problematisch mit dem Vermieter sein kann.

00:00:00: Also wenn nach jetziger Lage ist es noch so, dass es jetzt durch entsprechende Urteile auch bestätigt worden, zum Teil jedenfalls, wenn der Vermieter noch sagt, nee, möchte ich nicht, dass beeinträchtigt zum Beispiel auch das äußere Erscheinungsbild der Fassade.

00:00:00: Wenn man es jetzt zum Beispiel noch in schwarzer Farbe hängt, dann kann das auch ein Hinderungsgrund sein.

00:00:00: Gleiches gilt auch, wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt und da zum Beispiel die Eigentümer im Moment noch den Beschluss fassen, dass bei Konkraftwerke nicht errichtet werden dürfen, dann ist das im Moment noch bindend.

00:00:00: Wie gesagt, es gibt eigentlich entsprechende rechtliche Änderungen, also beziehungsweise Bedürfnisse, das zu ändern und auch entsprechende Vorschläge schon.

00:00:00: Die sind jetzt aber noch nicht gekommen.

00:00:00: Ja, das dauert ein bisschen, da warten wir auch noch drauf.

00:00:00: Diese bei Konkraftwerke können ja auf die verschiedensten Artenweise angebracht werden.

00:00:00: Da muss man ja auch aus technischer Sicht einiges beachten.

00:00:00: Das ist eben nicht mal einfach so angeschlossen, obwohl das als Plug-and-Play auch propagiert wird.

00:00:00: Herr Rosenthal, wie ist das?

00:00:00: Ist das wirklich so einfach oder muss man doch von technischer Seite einiges beachten?

00:00:00: Also beachten muss man auf jeden Fall einiges.

00:00:00: Wenn wir diese Plug-and-Play mal voraussetzen, das heißt, ich habe eine Anlage, die komplett vormontiert ist, also Module, Wechselrichter und Stromanschlusskabel sind schon miteinander verbunden.

00:00:00: Dann brauche ich ja letztendlich wirklich nur den Stecker in die Steckdose zu stecken, sofern diese vorhanden ist.

00:00:00: Dann gibt es immer noch die Hürde, was mein Kollege eben schon sagt, für das manche Netzbetreiber eine Wielanddose, also eine spezielle Einspeisedose verlangen, ohne die man das dann nicht installieren darf.

00:00:00: Das wäre die erste Hürde.

00:00:00: Es gibt Anlagen zu kaufen, die sowohl eine Wielanddose oder einen Schokostecker beinhalten.

00:00:00: Wenn ich jetzt die richtige Anschlussleitung habe, dann muss ich auf jeden Fall, abgesehen von der Genehmigung durch den Gebäudeigentümer, darauf achten, dass ich die Anlage auch so montiere, dass sie nicht runterfallen kann zum Beispiel.

00:00:00: Das Beste ist letztendlich, eine Komplettanlage zu kaufen, die das Montagematerial beinhaltet.

00:00:00: Dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite, bevor ich da anfange, selber irgendwas zusammenzubasteln.

00:00:00: Denn die Verantwortlichkeit liegt beim Mieter, der die installiert.

00:00:00: Oder bei dem Eigentümer letztendlich.

00:00:00: Oder beim Eigentümer, wenn es der Eigentümer ist.

00:00:00: Genau.

00:00:00: Der ist verantwortlich dafür, dass die Anlagen keinen Schaden erzeugen.

00:00:00: Wenn sie runterfallen, zum Beispiel bei Sturm oder was auch immer.

00:00:00: Und Schadenanrichten, Personenschaden oder Sachschaden egal, dann ist derjenige, der sie montiert hat, verantwortlich dafür.

00:00:00: Das heißt, es muss eine sichere Montage da sein, mit Metallmaterialien, nicht irgendwie Kabelbindern oder Ähnlichem, weil die nicht UV-stabil sind.

00:00:00: Zum Beispiel.

00:00:00: Und die Montage muss ebenso erfolgen, dass kein Absturz unter normalen Umständen erfolgen kann.

00:00:00: Die Anlagen sind zum Beispiel auch abzunehmen, wenn Sturm vorhergesagt ist.

00:00:00: Okay, gut.

00:00:00: Das war mir jetzt neu, dass die dann bei solchen Extremwetterlagen dann, wenn sie dann nicht sicher angebracht sind, abzunehmen sind.

00:00:00: Aber wir können festhalten, also auf jeden Fall den Netzbetreiber im Vorfeld auf jeden Fall kontaktieren und überhaupt dann die Genehmigung einholen.

00:00:00: Dass man so eine Anlage auch installieren darf und auch entsprechend über welch ein System auch immer dann eingesteist wird in das Netz.

00:00:00: In vielen Häusern sind ja auch noch, das ist bei mir auch der Fall, analoge Zähler verbaut.

00:00:00: Geht das mit denen überhaupt noch oder müssten die ausgetauscht werden?

00:00:00: Also das Solarpaket 1 sieht vor, dass die Saison ein Ferrari-Zähler, die sie ansprechen, geduldet werden sollen bis zum Einbau eines digitalen Zählers.

00:00:00: Da das Solarpaket noch nicht beschlossen ist, gilt das leider noch nicht.

00:00:00: Das heißt aktuell wäre es nicht zulässig eine Balkon-Pv-Anlage zu installieren, wenn ein Ferrari-Zähler vorhanden ist, weil dann unter Umständen eine Einspeisung von Strom ins Netz erfolgen kann.

00:00:00: Der Zähler würde rückwärts laufen, sofern er nicht eine Rücklaufsperre hat und das wäre dann ein Straftatbestand, weil man damit sich Geld erschleichen würde.

00:00:00: Okay, also man kann sich ja, ich bin da leider theoretisch, mehrere von diesen Anlagen quasi rund ums Haus rumbauen und würde vielleicht auf eine Leistung kommen, auch tagsüber, wenn keiner da ist und nur die weißen Geräte in der Küche laufen, durchaus zu einer Rück-Einspeisung kommen bei entsprechender Einstrahlung.

00:00:00: Verstehst du es richtig?

00:00:00: Ja, das verstehen Sie richtig, genau.

00:00:00: Also die Wahrscheinlichkeit ist relativ gering, sofern die Anlagen auf den Stromverbrauch des Haushaltes abgestimmt sind.

00:00:00: Also man sagt, für einen 2000 Kilowattstunden pro Jahr würde man eine 300-Watt-Anlage oder 400-Watt-Anlage installieren.

00:00:00: Das reicht um den Grundstrombedarf, der quasi durchläuft, abzudecken.

00:00:00: Dann würde auch kaum etwas übrig bleiben.

00:00:00: Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie spricht davon, dass das innerhalb der Messgrenze, Fehlergrenze der Ferrari-Zähler wahrscheinlich liegt und von daher nicht relevant ist.

00:00:00: Aber das sieht der Gesetzgeber aktuell noch anders.

00:00:00: Ein wichtiger Hinweis, aber genau, bevor man auf solche Ideen kommt, noch mal auch eventuell auch den aktuellen Strombedarf auch messen.

00:00:00: Das ist ein anderes Thema, ich weiß, aber es ist immer wichtig, dass man sich auch ein Bild darüber macht, was verbrauche ich überhaupt.

00:00:00: Da gibt es ja diese intelligenten Strommessgeräte, die man anschließen kann und überhaupt mal vielleicht über einen Zeitraum von Tagen oder Wochen mal misst, was habe ich für ein Strombedarf.

00:00:00: Aber ich weiß, das ist jetzt ein anderes Thema.

00:00:00: Das würde jetzt ausufern, wenn mir das jetzt auch noch behandelt wird.

00:00:00: Genau, Sie haben ja schon Herzlichen Lozall angesprochen.

00:00:00: Da kommen jetzt in diesem Jahr wohl einige Änderungen auf uns zu.

00:00:00: Gibt es davon Ihrer Seite aus noch Ergänzung oder Konkretisierung, die interessant sein können für unsere Mitglieder, das sind ja zumeist selbst nutzende Wohneigentümer, also weniger die Mieter oder auch kleine Vermieter?

00:00:00: Ja, also im Moment ist es halt ja noch so, dass die Grenzen der Wechselgerichter bei 600 Watt liegen.

00:00:00: Das soll aber dann quasi auf EU-Regelungsniveau angepasst werden.

00:00:00: Also 800 Watt Wechselrichterleistung soll halt möglich sein.

00:00:00: Es gibt im Endeffekt jetzt schon entsprechende Geräte, wo der Wechselrichter umschaltbar ist, also sowohl 600 als auch 800 Watt möglich sind.

00:00:00: Das heißt, der Kauf eines Gerätes wäre jetzt quasi nicht ausgeschlossen dadurch, dass man sagt, gut, ich möchte 800 Watt haben.

00:00:00: Also man kann das im Endeffekt umprogrammieren lassen den Wechselrichter.

00:00:00: Zudem soll es erlaubt sein, ja insgesamt Module bis zu 2000 Watt Gesamtleistung halt installiert zu haben.

00:00:00: Das ist jetzt gerade, es gibt da keine konkrete Grenze, aber es ist gerade ein bisschen noch im leeren Raum.

00:00:00: Ja, dann soll es zudem diese Doppelanmeldung soll wegfallen, also Netzbetreiber und Marktstanddatenregister.

00:00:00: Es soll jetzt nur noch im Marktstanddatenregister angemeldet werden.

00:00:00: Dazu gibt es auch eine entsprechende Hilfe der Bundesnetzagentur.

00:00:00: Also es gibt da quasi ein Formblatt, das dabei hilft, durch das Anmeldeprozettere durchzugehen und da gibt es auch Informationen dazu, wo zum Beispiel die Leistung steht, ob ich das addieren muss beispielsweise, bestimmte Leistungen noch, um das dann da einzutragen.

00:00:00: Ja und wie ich dieses Verfahren da einfach wähle.

00:00:00: Genau, zusätzlich ist es aber auch gerade bei Wohneigentum natürlich so, dass man das bei Konkraftwerk mit in die Versicherung quasi in die Gebäude, Haftlichversicherung mit aufnimmt, dass wenn zum Beispiel Schäden, also beispielsweise jetzt, wir haben es ja schon angesprochen, bei starken Wind oder so, solltet der Wind so stark sein, dass es runter fällt eventuell, dass das dann davon umfasst ist beispielsweise.

00:00:00: Da muss man natürlich dann auch die Versicherungsbedingungen genau lesen, welche Fälle dann konkret umfasst sind, aber das wäre zum Beispiel noch so ein wichtiger Punkt, an dem man auf jeden Fall denken sollte, wenn man es aufstellt, also so ein genau noch zusätzlicher Punkt.

00:00:00: Genau, also auch an die Versicherung sich, wenn eine Wohngebäude Hausrat, dass die darüber informiert sind und auch prüfen, ob man überhaupt versiert ist und ob man die Versicherung dafür nicht umstellen muss.

00:00:00: Ja, so ein bisschen baurechtlicher Relevanz hat es teilweise auch beispielsweise, wenn es für die denkmalgeschützten Häuser beispielsweise, also da können es noch zusätzliche Regelungen beispielsweise auch kommunale Regelungen geben, dass die Häuserfassaden beispielsweise nicht grundlegend verändert werden dürften und da auch auf jeden Fall noch mal daran denken, trifft vielleicht nicht zum Beispiel auf Hinterhöfe zu in denkmalgeschützten Bereichen, dass man da eventuell was machen kann, aber das sind zum Beispiel auch noch mal so Punkte, die man bedenken sollte, bevor man sich das anschafft, weil dann im Endeffekt die Regelung der Kommune sein kann bzw.

00:00:00: die Auflage das wieder abzunehmen und dann kann man es halt nicht nutzen.

00:00:00: Ja, aber da ist ja auch die neue NBAU, die Reform jetzt im Gange, da wird sich auch einiges ändern, also da ändert sich ja fast halbjährlich irgendwas in den sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene und da bleibt es abzuwarten, was man jetzt endlich dort auch an Ergebnisse erzieht, aber es soll zumindest in die Richtung gehen, dass es einfacher wird, auch in dem Bereich ist Klimaschutz ist nämlich ein das größte Thema und da soll im Bereich Energieerzeugung hinblick auf Klimaneutrales Energieerzeugung in Gebäuden alles einfacher werden.

00:00:00: Das dauert ein bisschen und wird auch immer wieder Stolperstein haben, aber das ist ja die grobe Zielrichtung und das wird ein Baustein sein.

00:00:00: Aber wenn man jetzt schon eine PV-Anlage zum Beispiel über Solaranlage auf dem Dach hat und sich überlegt, das habe ich vielleicht ausgereizt, aber ich hole mir trotzdem noch ein Balkonkraftwerk oder mehrere geht das, darf man das überhaupt oder wie fällt es sich dann?

00:00:00: Nein, das ist nicht zulässig, für die vorhandene PV-Anlage wird ja normalerweise Einspeisevergütung kassiert und wenn jetzt eine zusätzliche Anlage dazu käme, also es darf ja sowieso nur eine Balkonanlage pro Haushalt, also pro Stromzähler, angebaut werden, nicht mehrere, dann würde das ja bedeuten, dass trotzdem mehr Strom erzeugt wird als nach EEG-Vergütung angemeldet ist und dann kann es ja auch dazu kommen, dass wiederum mehr eingespeist wird, als eigentlich angemeldet ist.

00:00:00: Das würde dann wieder bedeuten, dass man sozusagen Betrug macht gegenüber dem Staat und mehr Einspeisevergütung bekommt, weil diese Balkonanlagen ja grundsätzlich von der Einspeisevergütung aktuell ausgenommen sind, also mit der Anmeldung aktuell noch bei der Bundesnetzagentur bzw.

00:00:00: beim Netzbetreiber unterschreibt man einen Verzicht auf die Einspeisevergütung.

00:00:00: Also auch im Nachgang zu dem was wir vorhin gesagt haben, mehrere sind nicht erlaubt, eine pro Haushalt oder pro Stromzähler und wenn man eine bestehende PV-Anlage hat, die so pensioniert wird, dann ist sowieso eine Solarkraft oder Balkonkraft weg auch nicht erlaubt.

00:00:00: Also musst du über ein extra Zähler laufen.

00:00:00: Okay, also ein extra Zähler, das wäre dann der Rat, aber da ist der Aufwand wahrscheinlich höher als der Ertrag und das lohnt sich dann nicht.

00:00:00: Ja, genau, finanziell lohnt sich das nicht.

00:00:00: Okay, gut, ein wichtiger weiß.

00:00:00: Über die technischen Anforderungen haben wir eigentlich schon auch gesprochen, da sind glaube ich keine weiteren Fragen oft geblieben.

00:00:00: Also es bleibt eine spannende Frage.

00:00:00: Es ist eine schnelle, einfache Lösung für den einen oder anderen.

00:00:00: Man sieht ja teilweise die Anlagen schon auf manchen Gebäuden.

00:00:00: Es gibt aber, das haben wir jetzt festgestellt, einiges zu beachten und zu bedenken.

00:00:00: Es ist eben nicht einfach mal so gemacht und man kann schnell in einer Situation gelangen, wo man in einen nicht erlaubten Bereich gerät, auch mit diesen Anlagen.

00:00:00: Und die Problematiken, die man früher mit herrscht, dann hatte, die hat man mittlerweile glaube ich nicht mehr.

00:00:00: Das war ja früher die Firma Dai zum Beispiel in den letzten Jahren, aber das ist mittlerweile glaube ich auch technisch alles gelöst.

00:00:00: Also in diese Fallen tappt man glaube ich nicht mehr oder haben sie da Erkenntnisse von der Verbraucherzentrale.

00:00:00: Das sollte gelöst sein.

00:00:00: Die Erste haben entweder Rückrufe gemacht oder ausgetauscht, sodass das eigentlich vorbei ist.

00:00:00: Genau.

00:00:00: Grundsätzlich gilt ja auch, beispielsweise wenn man jetzt ein paar bei Konkraftwerk im Internet bestellt, ist natürlich da auch die Widerrufsmöglichkeit gegeben.

00:00:00: Also wenn das bei Konkraftwerk jetzt beispielsweise zu Hause an kommt und da ist was nicht in Ordnung, hat man das 14-tägige Widerrufsrecht und das zweijährige Gewährleistungsrecht gilt natürlich auch.

00:00:00: Teilweise werden dann ja auch Garantien noch mit auf das bei Konkraftwerk gegeben und da trennt man nochmal zwischen Leistungsgarantien und Garantien auf die Hardware, die teilweise sehr doll abweichen können.

00:00:00: Da macht es aber auch tatsächlich Sinn, da nochmal genau hinzuschauen.

00:00:00: Also wie lange gilt die Garantie für die bestimmten Bereiche und teilweise sind also gerade bei der Leistungsgarantie, ist da schon eine ziemlich lange Zeit.

00:00:00: Ja, okay.

00:00:00: Ja, also es lohnt sich zumindest für den Einzelnen sich das mal anzuschauen, vielleicht auch zu installieren, so um zu gucken wie ist das mit PV, wenn man keine hat.

00:00:00: Die Preise sind ja ordentlich gefallen, so fändest das finanziell auch kein großes Raufwand und es bleibt letztendlich der Entscheidung des Einzelnen überlassen, ob er sich so einen bei Konkraftwerk anschafft oder nicht.

00:00:00: Ja, und das war’s schon wieder mit der neuen Folge des Podcasts "Deine Hausflüsterer vom Verband Wohneigentum Niedersachsen" mit dem Thema bei Konkraftwerke.

00:00:00: Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Ziedlo, Zahl und Herrn Rosenthal von der Verbraucherzentrale Niedersachsen für diese wundervollen fachlichen Beiträge und bei Ihnen, mein liebe Zuhörer und Zuhörer, herzlichen Dank fürs Zuhören.

00:00:00: Seien Sie das nächste Mal wieder dabei mit einer neuen spannenden Folge rund um das Thema Wohnen und Haus und bis dahin bleibt mit nur zu sagen tschüss und auf Wiedersehen.